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Ab dem 1. April 2015 erleben Hausbesitzer einen finanziellen Aufwind sofern sie ihre Heizung nutzen mit Hilfe der erneuerbaren Energien. Zuschüsse gibt es aber bereits auch schon für eine Sanierung der Heizung die als klimagerecht gilt. 

Der Winter ist zwar vorbei und somit auch bald die Nutzung der Heizung zumindest um die Räume zu beheizen. Doch der nächste Winter kommt in jedem Fall. Gerade die Zeit in der die Heizung nicht zum Einsatz kommt, ist genau die Richtige um diese auf den neuesten Stand und somit auf Vordermann zu bringen. Heizkörper, Brenner und der Kessel sollten in gewissen Abständen überholt werden. Je nachdem wie alt diese ist, ist ein Austausch der Heizung billiger als eine Sanierung. Sicher, das ist mit Kosten verbunden. Doch es gibt eine gute Nachricht für alle Hausbesitzer. Sie bekommen finanzielle Unterstützung vom Staat, denn seitdem 1. April diesen Jahren treten die neuen Förderregeln des Marktanreizprogrammes, kurz MAP, in Kraft. Somit erhöhen sich die staatlichen Hilfen noch einmal.

Konkrete Angaben zur Förderung

Alles was das Haus wärmt wird gefördert sofern zum Teil oder sogar ganz erneuerbare Energien daran beteiligt sind. Im Falle der Privathaushalte fallen darunter auf dem Dach neu angebrachte Solarthermie-Anlagen, wie auch Biomasseheizungen versorgt mit Hackschnitzeln oder Holzpellets und der Bereich Wärmepumpen, die betrieben werden mit effizienten Erdsonden.

Die größeren, gewerblichen Anlagen, wie beispielsweise Biomasseheizkraftwerde oder auch Tiefengeothermie-Anlagen erhalten eine gesonderte Förderung.

Das Besondere an der Förderung

Es gibt nicht nur für die neuen Heizungen eine Förderung. Wie bereits oben erwähnt gibt es auch Zuschüsse für bereits bestehende Anlagen welche effizienter hergerichtet werden und so auch den geltenden Energienormen entsprechen. Dies beginnt schon bei neuen Heizkörpern und das sogar wenn bereits einmal eine Förderung bewilligt wurde.

Personengruppen die Förderung erhalten

Eigentlich kann jeder Hausbesitzer eine solchen Förderung erhalten sowie auch Selbstständige, Freiberufler, Kommunen und Unternehmen. Die Höhe und Art der Förderung unterscheidet sich aber im Einzelnen zum Beispiel anhand der Größe der Heizung. Die neue Regelung richtet ihr Augenmerkinsbesondere auf Gebäude die bereits bestehen und nicht noch erst gebaut werden müssen. Bauherren können diese Art Förderprogramm nur dann nutzen, wenn sie Heizungen in ihr Haus einbauen, die besonders umweltfreundlich sind. Doch alleine die teilweise Umstellung der Heizung eines bestehenden Gebäudes auf erneuerbare Energien reicht schon aus um Zuschüsse dafür zu erhalten. Diese Zuschüsse werden geleistet vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Anders ist dies bei den Kommunen und Unternehmen. Sie müssen Zuschüsse beantragen bei der Förderbank KfW.

Zeitpunkt und Verlauf einer Förderung

In diesem Falle gilt nicht der Spruch: Erst die Arbeit dann das Vergnügen sondern, erst die Arbeit dann das Geld. Der erste Schritt des Hausbesitzers ist die Wahl der für ihn und sein Haus passenden Heizungsanlage. Am besten nimmt er sich dazu einen Energieberater zur Hand. Diese kennen sich genauestens mit der Materie aus. Sobald die Entscheidung der Heizung getroffen ist geht es auch schon los. Der Bau beginnt. Erst nach dem Bau hat der Hausbesitzer die Möglichkeit die Förderung zu beantragen. Dazu muss er lediglich den Förderantrag herunterladen auf der Webseite der BFA, diesen ausfüllen, die notwendigen Unterlagen der Heizung und Belege der Handwerker einfügen und dann einreichen bei der Behörde. Schon läuft die Sache. Für die Beantragung der Förderung hat er neun Monate Zeit.

So kann auch eine Heizung welche bereits vor dem 1. April 2015 und mit erneuerbaren Energien betrieben wird unter die Förderung fallen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Heizung noch nicht länger als neun Monate in Betrieb ist vor Beantragung der Förderung und auch noch keine Förderung bezahlt wurde die unter den neuen Satz fällt. Eine solche Differenz kann der Hausbesitzer nicht nachfordern. Dies ist auch ein Grund um so schnell wie möglich zu sein.
Gut die Zuschüsse steigen aber der mit 360 Millionen Euro gefüllte Topf verändert sich nicht. Sobald dieses Geld aufgebraucht ist, sind die Hilfen in Form der finanziellen Unterstützung erst einmal erschöpft. Dennoch keine Panik. Seitdem das Programm im Jahre 2010 bekannt wurde, kam es noch nie dazu, dass der gesamte Betrag im Topf ausgegeben war. Bei der letzten Prüfung wurde nur gut die Hälfte des Geldes in Anspruch genommen.

Die aktuelle Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen aus Hausgröße, der Anlage die verbaut wird und welcher Art die Modernisierung ist. Eine gute Nachricht: Die Fördersummen sind aktuell höher als sie es jemals waren. Eine Förderung hinsichtlich eines Einbaues einer Heizung in ein bereits bestehendes Haus in Form von Sonnenkollektoren, beläuft sich auf 500 Euro mindestens. 3000 Euro sind es im Falle des Einbaues eines neuen Holzpellet-Kessels. Dazu besteht noch die Möglichkeit Zusatzförderungen und Innovationsförderungen zu erhalten. Aufschlussreiche und genauestens gegliederte Listen der passenden Hilfe für den Umbau stellt die BAFA zur Verfügung auf ihrer Webseite.

Grund der Erhöhung

Heizungen die umweltfreundlich funktionieren sind bei der Anschaffung immer noch ziemlich teuer. Die gesunkenen Ölpreise, die enorm gesunken sind, bieten auch nicht gerade den passenden Anreiz ans Energiesparen durch neue Heizungsanlagen zu denken. Der Anteil an durchgeführten Maßnahmen mit erneuerbaren Energien liegt bei 10 Prozent. Das Ziel sind 14 Prozent bis zum Jahre 2020. Daher möchte die Bundesregierung mit diesen Förderungsmaßnahmen mehr Anreiz und Bereitschaft zum Umrüsten schaffen.