Wenn Sie umziehen, stellt sich die Frage: wie sieht es mit der Stromversorgung aus? Kann ich beim gleichen Anbieter bleiben oder brauche ich einen neuen? Grundsätzlich gilt, dass es ratsam ist, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Wenn Sie umziehen und beim gleichen Stromanbieter bleiben möchten, fragen Sie bei diesem nach, ob das möglich ist. Nicht jeder Anbieter ist deutschlandweit aktiv.
Es kann also möglich sein, dass Ihr jetziger Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann. Wenn doch, dann benötigen Sie mit diesem trotzdem einen neuen Vertrag. Die Lieferung von Strom ist an Sie als Person und an einen konkreten Stromzähler gebunden. Beim Umzug müssen Sie also den alten Vertrag lösen und einen neuen abschließen, selbst wenn Sie nur innerhalb eines Hauses umziehen. Hatten Sie bisher Sonderkonditionen, kann es passieren, dass Sie diese zukünftig nicht wieder erhalten. Dann ist ein Vergleich der möglichen Lieferanten sinnvoll.
Wenn Sie während des Umzugsstresses vergessen haben, sich um die Ummeldung zu kümmern, erhalten Sie am neuen Ort Ihren Strom automatisch vom Grundversorger, meistens also vom örtlichen Stadtwerk. Ihr alter Vertrag läuft trotzdem weiter. Selbst wenn dort kein Strom mehr entnommen wird, müssen Sie die Grundgebühr zahlen. Kündigen Sie also rechtzeitig den alten Vertrag, damit eine Doppelbelastung nicht erst anfällt. Ist Ihnen der neue Preis beim Grundversorger zu hoch und Sie wollen wechseln, haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einzuhalten. Im Falle eines Umzugs gelten beim Grundversorger sogar verkürzte Kündigungsfristen. Für den Fall, dass Ihr alter Lieferant also der Grundversorger ist, beträgt diese zwei Wochen.
Ziehen Sie in ein neu errichtetes Haus, achten Sie drauf, dass bereits ein Stromzähler mit einer Vertragsnummer vorhanden sind. Wenden Sie sich an den neuen Vermieter oder direkt an den Grundversorger. Dieser soll Ihnen dann jedoch keine Grundversorgung geben, sondern nur die Vertragsnummer des Zählers.
Am Tag des Umzugs notieren Sie sich den Zählerstand am alten Wohnort und ebenso den des neuen Zählers, falls über diesen bereits Abrechnungen erfolgt sind. Beide Zählerstände teilen Sie unverzüglich den Vertragspartnern mit. Inzwischen ist das bei vielen Anbietern online möglich. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie den Strom bezahlen, der zu Ihnen gehört. Läuft über den alten Zähler ein Verbrauch weiter, und Sie haben Ihre Abmeldung verpasst, können Sie den verbrauchten Strom dem nachfolgenden Mieter in Rechnung stellen. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Daher lautet die Grundregel bei Umzug: rechtzeitig aktiv werden, sich informieren und vorher alles regeln!