Fast jeder Stromkunde hat von seinem Anbieter schon einmal einen Brief bekommen, in der eine Erhöhung des Strompreises angekündigt wird. Sehr viele Kunden nehmen diese Preiserhöhung hin, ohne darauf zu reagieren. Sie fühlen sich dem Lieferanten hilflos ausgeliefert. Sie wissen nicht, dass sie eine Strompreiserhöhung nicht einfach hinnehmen müssen. Doch welche Möglichkeiten hat der Stromkunde eigentlich, um auf eine Erhöhung zu reagieren?
Zunächst einmal sollte man ermitteln, wieviel Geld man beim aktuellen Verbrauch denn mehr zahlen müsste. Danach gilt es, zu prüfen, wo man mit den neuen Konditionen im Vergleich zu den anderen Anbietern steht. Wenn viele andere Anbieter im gleichen Zeitraum ebenfalls die Preise erhöhen, relativiert sich eventuell die Erhöhung des eigenen Anbieters. Um den eigenen Tarif mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, kann man die Vergleichsportale im Internet nutzen. Diese Portale erstellen nicht nur eine Rangliste der günstigsten Anbieter. Sie berechnen auch gleich die Differenz zum eigenen Tarif.
Wenn man die finanzielle Seite eines möglichen Wechsels geklärt hat, muss man überlegen, ob es noch weitere Faktoren gibt, die in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen. Vielleicht bietet der aktuelle Lieferant einen besonderen Service, für den man bereit ist, etwas mehr zu zahlen. Vielleicht hat man auch während der Laufzeit des aktuellen Vertrages ein Vertrauensverhältnis zum aktuellen Lieferanten aufgebaut, so dass man trotz der Erhöhung nicht unbedingt wechseln möchte. Wenn man sich gegen einen Wechsel entscheidet, muss man dem Lieferanten eventuell den Zählerstand an dem Tag, an dem die Preiserhöhung wirksam wird, übermitteln, damit der Lieferant korrekt abrechnen kann. Mehr muss man aber nicht tun. Der Vertrag verlängert sich automatisch und der Lieferant passt den Abschlag an.
Beim Stromanbieterwechsel auf Fristen achten
Wenn man sich für einen Wechsel entscheidet, muss man die Kündigungsfrist einhalten. Im Falle einer Preiserhöhung muss man bis zu dem Tag kündigen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird. Deshalb sollte man auf jeden Fall selbst beim alten Lieferanten kündigen. Denn wenn sich die Bearbeitung des Wechsels beim neuen Lieferanten verzögert, läuft man Gefahr, die Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Wenn der Vertrag beim alten Lieferanten gekündigt wurde, kann man den Vertrag beim neuen Lieferanten abschließen. Der Wechsel wird dann vom neuen Lieferanten durchgeführt. Zum Stichtag des Wechsels muss man dann den Zählerstand sowohl an den alten als auch an den neuen Lieferanten melden, damit beide korrekt abrechnen können.
Fazit: einer Strompreiserhöhung ist man nicht hilflos ausgeliefert. Man hat immer die Möglichkeit, den aktuellen Vertrag per Sonderkündigung zu beenden und zu einem anderen Lieferanten zu wechseln. Allerdings sollte man vorher prüfen, ob ein Wechsel eine Ersparnis bringt. Wenn man sich dann zu einem Anbieterwechsel entschließt, muss man darauf achten, die Kündigungsfrist einzuhalten.